| Jobsharing |
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Jobsharing beschreibt das Teilen eines Arbeitsplatzes zwischen zwei oder mehreren Arbeitnehmern. Dabei wird mit jedem Arbeitnehmer ein eigener Arbeitsvertrag ausgehandelt. Auf diese Weise muss vom Arbeitgeber nur ein Arbeitsplatz ausgeschrieben werden, für den er aber die Fähigkeiten zweier Mitarbeiter nutzen kann. So können auch so genannte 400 Euro Jobs mit Teilzeitjobs verknüpft werden, was ein Einsparnis bedeuten kann. Von Seiten der Arbeitenehmer ist es so eher möglich, auch in Bereichen, in denen es kaum Teilzeitstellen gibt, trotzdem Arbeit zu finden.
Vorteile Arbeitnehmer:
Vorteile Arbeitgeber:
Fallbeispiel: Frau Hannelore Mutterliebe hat 2 schulpflichtige Kinder zu Hause und hat eine Ausbildung als Anwaltsgehilfin hinter sich. Sie hat es aber sehr schwer, bei Kanzleien einen Teilzeitjob zu finden. Außerdem hat sie als Mutter schon deshalb schlechte Karten, weil sie nicht so flexibel sein kann. Also gibt sie eine Anzeige bei share-my-job.de auf. Student Wilfried Lernemsig ist vormittags immer in der Uni und lernt Jura.Er würde auch gerne nebenbei arbeiten, aber die Arbeit bei einer Fastfoodkette ist ihm zu stressig. Also sucht er bei share-my-job.de nach einem passenden Jobsharingpartner, mit dem er sich auf einen Vollzeit Arbeitsplatz bewerben kann. Auf diese Weise haben beide bessere Chancen, einen Job, der ihren Umständen entspricht, zu finden. |

